Rechtsnews19.03.2020
Haftung für Adwords-Anzeigen bei fehlender Kenntnis von der Verknüpfung. Nach Ansicht des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main in einer aktuellen Entscheidung (Beschluss vom 19. März 2020, Az.: 6 U 240/19) ist der Betreiber der Suchmaschine nicht als Beauftragter für eine Kennzeichenrechtsverletzung nach §§ 15 VI, 14 VII MarkenG anzusehen, für den ein Unternehmen, dass eine AdWord-Anzeige schaltet, die Haftung übernehmen muss.
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