Neue Pflicht zum Homeoffice?
Die am 19.01.2021 durch die Bundesregierung und die Länder vorgegebenen neuen Pflichten der Unternehmen in Bezug auf die Zurverfügungstellung von Homeoffice-Arbeitsplätzen, setzen alle Unternehmer*innen noch einmal zusätzlich unter sehr großen Handlungs- und Zeitdruck. Sie müssen nun ihren Mitarbeiter*innen grundsätzlich immer ermöglichen, von zu Hause aus zu arbeiten. Dies jedoch mit zwei Einschränkungsmöglichkeiten:
- Nur dort, wo es auch möglich ist und
- sofern die Tätigkeiten der jeweiligen Mitarbeiter*innen es auch zulassen.
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