Was Unternehmen jetzt wissen und tun müssen
Nach einer längeren Verzögerung ist das NIS-2-Umsetzungsgesetz im Dezember 2025 in Kraft getreten. Damit gelten die Anforderungen der europäischen NIS-2-Richtlinie (Network and Information Security Directive 2) nun auch hierzulande verbindlich. Laut dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) betrifft dies mehr als 29.000 Unternehmen.
Mit dem neuen NIS-2-Umsetzungsgesetz zieht die EU die Schrauben bei der IT-Sicherheit deutlich an. Dabei unterscheidet das Gesetz zwischen „besonders wichtigen Einrichtungen“ und „wichtigen Einrichtungen“. Beide gelten als systemrelevant – sie sichern das tägliche Funktionieren von Wirtschaft und Gesellschaft hierzulande.
KRITIS im Fokus
Ende September 2025 waren beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bereits 1.177 KRITIS-Betreiber registriert. Sie stammen aus den Bereichen Energie, IT und Telekommunikation, Transport, Gesundheit, Wasser, Ernährung, Finanz- und Versicherungswesen sowie Abfallentsorgung.
Mit NIS-2 kommen weitere Bereiche hinzu. Nun rücken auch Unternehmen aus dem verarbeitenden Gewerbe, der Forschung und der Digitalwirtschaft in den Geltungsbereich. Sie alle müssen sektorübergreifende IT-Sicherheitsanforderungen erfüllen.
Selbstverpflichtung
Was Unternehmen jetzt tun müssen
Unabhängig von ihrer Kategorie gelten für alle Einrichtungen zentrale Pflichten.
Registrierung:
Zunächst müssen sich Unternehmen über „Mein Unternehmenskonto“ (MUK) anmelden, anschließend über das BSI-Portal. Das BSI bietet dazu umfassende Hilfeseiten an („NIS-2-Betroffenheitsprüfung“).
Vorfallsmanagement:
Sicherheitsrelevante Zwischenfälle – etwa gravierende Betriebsstörungen – müssen dem BSI gemeldet werden. Dazu sind Prozesse nötig, die Vorfälle erkennen, bewerten, bearbeiten und nachverfolgen.
Risikomanagement:
Ziel ist es, erhebliche Sicherheitsvorfälle von vornherein zu vermeiden. Dafür müssen technische und organisatorische Schutzmaßnahmen eingeführt und dokumentiert werden.
- Risikoanalyse und IT-Sicherheitskonzepte
- Incident Response und Notfallbewältigung
- Business Continuity Management inklusiv Backup und Krisenmanagement
- Sicherheit in der Lieferkette und bei Dienstleistern
- Sichere Entwicklung, Wartung und Beschaffung von IT-Systemen
- Wirksamkeitsprüfung der Sicherheitsmaßnahmen
- IT-Sicherheitsschulungen und Sensibilisierung
- Nutzung von Kryptografie-Konzepten
- Zugriffskontrolle, Personal- und Asset-Management
- Einsatz von Multi-Faktor-Authentifizierung und gesicherter Kommunikation
Einrichtungen der Kategorie „besonders wichtig“ stehen zusätzlich unter Aufsicht des BSI. Gefordert sind regelmäßige Audits, engmaschige Prüfungen. Bei Verstößen drohen harte Sanktionen.
Fortschritte und Ausblick
NIS-2 in Zahlen
Von den rund 29.500 Unternehmen in Deutschland, die von der NIS-2-Richtlinie betroffen sind, haben sich nach Angaben des BSI bisher rund 11.500 Unternehmen über das BSI-Portal registriert, was verpflichtend vorgeschrieben ist. Allein in der letzten Woche vor Ablauf der Frist kamen mehr als 4.000 Registrierungen neu hinzu.
29.500
Unternehmen von NIS-2 betroffen
11.500
Unternehmen haben sich fristgerecht registriert
Allerdings verfolgt das BSI bisher einen eher beratenden Ansatz und unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung, anstatt sofort zu sanktionieren.
Schutzschild
NIS-2 soll kein Bürokratiemonster sein, sondern ein Schutzschild gegen wachsende Cybergefahren. BSI-Präsidentin Claudia Plattner rechnet damit, dass die IT-Sicherheitslage in Deutschland durch die Umsetzung deutlich stabiler wird.
Die zeitnahe Umsetzung von NIS-2 bleibt insbesondere für kleinere Unternehmen mit begrenzten Ressourcen eine große Herausforderung.
Das Team von SEC-COM unterstützt ihr Unternehmen gerne bei allen Fragen und Anforderungen zu NIS-2. Am besten nehmen Sie noch heute Kontakt zu uns auf.
Foto: istock – Vitalii Gulenok
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