Die Norm für Rufanlagen hat nach zehn Jahren ein wichtiges Update erhalten. Wir erklären Ihnen, was das Besondere an Rufanlagen ist und was sie tun müssen, damit ihr System auch der neuen Norm entspricht und voll einsatzfähig bleibt.
In Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und auch in der Justiz sind Rufanlagen – früher auch als „Lichtrufanlagen“ bekannt – Pflicht. Mit ihnen können auf einfachste Weise Personen herbeigerufen werden. Die Anlagen sind dafür ausgelegt, speziell in Notsituationen Menschen zu helfen, Leben zu retten und Gefahren abzuwenden.
Alle Rufanlagen unterliegen, unabhängig vom Einsatzort, der DIN VDE 0834. Diese Normung soll dazu beitragen, dass solche Systeme zuverlässig und ausfallsicher arbeiten. Das ist sinnvoll, denn bei einer defekten Rufanlage wäre beispielsweise ein bettlägeriger, schwer verletzter Patient nicht mehr in der Lage, nach Hilfe zu rufen. Selbst bei einem Stromausfall muss der Notbetrieb des Systems deshalb möglich sein. Fällt ein solches System – etwa durch Kabelbruch – tatsächlich einmal aus, bietet SEC-COM als Spezialist für Rufanlagen ein mobiles Not-System an, das rund um die Uhr in Betrieb genommen werden kann.
Betrieb hat absolute Priorität
Die Norm DIN VDE 0834 sorgt dafür, dass die Ruffunktion uneingeschränkte Priorität hat. Die Anlage muss deshalb vor hoher Spannung im Stromnetz geschützt sein und absolut unabhängig von anderen Systemen – zum Beispiel der Telefonanlage – arbeiten. Ein Datenaustausch mit anderen Sicherheits- und Kommunikationssystemen ist nur über vom Rufanlagenhersteller freigegebene, spezifizierte Schnittstellen möglich. Der Defekt einer Telefonanlage, der Ausfall eines TV-Geräts oder der Kurzschluss einer Bettenleuchte darf unter keinen Umständen Einfluss auf die Funktionsfähigkeit der Rufanlage haben. Damit die Rufanlage autark arbeiten kann, muss ein unabhängiges Leitungs- oder Übertragungsnetz vorhanden sein, das von Geräten der Rufanlage selbst gesteuert und überwacht werden muss.
Mängel können Reputation gefährden
Der Rufanlagen-Sachverständige Oliver Müller aus Lindlar appelliert an die Betreiber einer Rufanlage, die Funktionalität der Systeme nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Das bedeutet, das im Extremfall hohe Schadensersatzforderungen auf sie zukommen können. Auch die Reputation einer Einrichtung kann schwer unter Druck geraten, wenn sich Patienten oder deren Angehörige aufgrund veralteter Technik im Stich gelassen fühlen.
„Leider erlebe ich regelmäßig, dass Vorschriften nicht umgesetzt werden. Dabei übersehen Betreiber, wie zum Beispiel Pflegeeinrichtungen, dass sie für den Betrieb verantwortlich sind.“
Oliver Müller, Rufanlagen-Sachverständiger
Viele Systeme bleiben „fit“
Die gute Nachricht: Nach dem Jahr 2000 neu in Betrieb genommene Rufanlagen sind nach Einschätzung des Sachverständigen nahezu durchweg noch einsatzfähig. Mit kleineren Anpassungen – etwa in Rahmen der nächsten Inspektion – können also selbst ältere Systeme weiterhin genutzt werden. Die schlechte Nachricht: „Leider sind in vielen Einrichtungen noch immer Systeme im Einsatz, die drei Jahrzehnte oder noch weitaus länger im Einsatz sind“, erklärt Müller. Hier empfiehlt der Sachverständige eine Modernisierung. „Etwa ein Drittel der Anlagen in Deutschland sind uralt. Zum Teil gibt es nicht einmal mehr Ersatzteile“, warnt er.
Mehr Flexibilität durch neue Technik
Die Betreiber solcher Uralt-Lösungen weist der Sachverständige nicht nur auf ihr Haftungsrisiko hin. Wohl wissend, dass die Modernisierung eines solchen Systems Kosten verursacht, fordert Müller dazu auf, betriebswirtschaftliche Aspekte auch einmal anders zu betrachten: „Moderne Rufanlagen können so eingesetzt werden, dass sie den Pflegebedarf vereinfachen – unter dem Strich also gegen aktuelle Belastungen wie den Fachkräftemangel wirken, mit dem heute nahezu jede Einrichtung zu kämpfen hat.“
Ein Beispiel: Mit einem modernen System kann sofort per Sprache abgeklärt werden, ob ein Patient dringend eine Hilfeleistung benötigt, oder ob nur eine neue Flasche Wasser gewünscht wird. „Das spart dem Personal Zeit und viel Lauferei, weil nicht erst am Patientenbett besprochen werden muss, was eigentlich geschehen ist“. Auch können moderne Lösungen stationsübergreifend zusammengeschaltet werden, was den Personaleinsatz flexibler macht.
Protokollierungspflicht – aber geschützt
Ein wichtiges Argument für die Anschaffung einer neuen Lösung ist auch die mit der neuen Norm bestehende Protokollierungspflicht. Das bedeutet: Die Rufanlage zeichnet auf, wie lange es von der Alarmierung bis zum Patientenkontakt gedauert hat. Dies kann bei Beschwerden oder Kontrollen von großer Bedeutung sein. Die Auswertung der Protokollierung kann dabei geschützt erfolgen. Dann verfügt das System über zwei Passworte, wovon eines beispielsweise der Pflegedienstleitung und eines nur dem Betriebsrat bekannt ist.
Bei älteren Systemen, die bereits protokollieren können, sollte geprüft werden, mit welchen Computern und Betriebssystemen die Auswertung erfolgt. Geht das beispielsweise nur noch mit einem alten PC mit dem Betriebssystem Windows 2000 oder Windows XP, dann sollte ebenfalls über eine Modernisierung – auch des PC – nachgedacht werden.
DIN VDE 0834
Wichtige Neuerungen
- Der Betreiber muss eine „verantwortliche Person“ für die Rufanlage namentlich benennen
- Diese Person muss von einer „Fachkraft für Rufanlagen“ nachweislich eingewiesen worden sein
- Die Rufanlage muss nach neuer Norm inspiziert und gewartet werden
- Eventuelle Abweichungen zur Norm müssen vom Betreiber angepasst werden
- Nach der Übergangsfrist (24 Monate) ist ausschließlich die neue Norm gültig
- Ein Bestandsschutz existiert nicht
- Das Personal muss nachweislich für die Nutzung der Rufanlage geschult sein
- Diese Maßnahmen sind bei Bedarf (neue Mitarbeitende) zu wiederholen
- Patienten müssen in die Funktion der Rufanlage eingewiesen werden
- Die Verantwortung der Nutzung einer Rufanlage als Komponente eines medizinischen Systems liegt beim Betreiber
- Alle Arbeiten an der Rufanlage dürfen nur durch „Fachkräfte für Rufanlagen“ ausgeführt werden
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Foto: Jo Gemke